Campus Region

Brandenburg-Berlin

ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

Gesamtschule (mit gymnasialer Oberstufe)

Am Campus Region Brandenburg-Berlin befinden sich aktuell die Schulen - das Freie Gymnasium Hoppegarten und die Freie Gesamtschule Hoppegarten (mit gymnasialer Oberstufe).

Damit wendet sich die ASG an alle Schulabgänger von Grundschulen der Region, da unabhängig davon in welche Schule die Aufnahme erfolgt, alle Abschlüsse, die allgemeinbildende Schulen in Brandenburg oder Berlin in der Sekundarstufe I oder II bieten, erreicht werden können.

Die Bezeichnung „Campus“ soll darauf hinweisen, dass die beiden Einrichtungen eng miteinander kooperieren.

Ausbildung und Abschlüsse

Der erfolgreiche Besuch der Gesamtschule mit dem naturwissenschaftlich - handwerklichem Profil bereitet auf eine weiterführende Ausbildung im Bereich akademischer Berufe innerhalb von 7 Jahrgangsstufen vor.

In der Sekundarstufe I soll in beiden Schulformen durch die Profile zunächst auf eine nachfolgende Ausbildung in Facharbeiterberufen der Industrie und des Handwerks innerhalb von 4 Jahrgangsstufen vorbereitet werden.

Mit dem anschließenden Besuch der Oberstufe (Gymnasium 2 Jahre, Gesamtschule 3 Jahre) soll auf ein mögliches Studium vorbereitet werden.

Damit können alle Formen der Ausbildung weiterführender Schulen des Ersten Bildungswegs am Campus genutzt und die folgenden Abschlüsse nach rechtlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg erreicht werden:

Gesamtschule
Wer die Sekundarstufe I in der Gesamtschule mit Erfolg abschließt, erwirbt entsprechend seinen Leistungen den Hauptschulabschluß/ die Berufsbildungsreife, den erweiterten Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife, den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, die mit der allgemeinen Hochschulreife oder dem schulischen Teil der Fachhochschulreife abschließt.

Sprachen und bilinguale Ausbildung

An der Gesamtschule ist das Erlernen einer zweiten Fremdsprache fakultativ. Die Schule bietet die Möglichkeit des verstärkten Unterrichts in der ersten Fremdsprache (Englisch).
Als weitere Fremdsprachen kann, statt dem erweiterten Stundenumfang für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch die Unterrichtung in einer zweiten Fremdsprache ab Klasse 9 stehen. Zum Erwerb des Abiturs müssen ab der Jahrgangsstufe 9 zwei Fremdsprachen belegt werden. Aktuell sind dies in der Gesamtschule die Fremdsprachen Englisch und Spanisch.

Ferienregelung

Die Einrichtungen des Campus schließen sich hinsichtlich der Erteilung von Unterricht den Regelungen des Bundeslandes Brandenburg an.

Medienerziehung und Medienkompetenz entwickeln

Kommunikationsmedien nehmen in der digitalen und globalisierten Welt einen immer wichtiger werdenden Stellenwert ein. Eine der großen Herausforderungen an künftige Ausbildungen wird die Art und Weise der Nutzung, die Kompetenz und die Erziehung zum kulturellen Umgang mit diesen Medien sein.Um den ersten Schritt zum Selbstverständlichen des Einsatzes dieser Medien zu gehen, soll jeder Schüler über ein eigenes mobiles Endgerät verfügen, sodass dieses zur Ausbildung und zur schulischen Nutzung zur Verfügung steht.Mit unserem Konzept des Digital-LearningSystems (DLS) wollen wir von Beginn der Ausbildung an, uns in unseren Schulen dieser Aufgabe stellen.

Schülerausweis, Kundenkarte

Mit Vertragsabschluss (Status „Ratifiziert“) wird der Schülerausweis in schriftlicher Form zugesendet, der bereits vor Beginn der Ausbildung als Ausweis dienen kann. Zu Beginn der schulischen Ausbildung wird eine Kundenkarte übergeben. Diese dient als Schülerausweis.

Da die Funktion der Karte nicht durch eine PIN geschützt ist, soll der Verlust sofort zur Sperrung der Karte führen (kann über den individuellen Zugang zu WorkPro selbst durchgeführt werden oder über das Sekretariat der Schule).
Eine Ersatzkarte muss über WorkPro bestellt werden – siehe dazu die Texte unter Register „Vertragsgrundlagen“.

Schließfächer

Im Unterrichtsraum sollen nur Kleidungsstücke und Lernmittel, die unmittelbar genutzt werden, abgelegt werden. Für sichere Verwahrung von persönlichen Gegenständen und zum Nachladen des mobilen Endgeräts könne Schließfächer genutzt werden, welche durch einen externen Anbieter bereitgestellt werden.

Mittagversorgung

Das Mittagsband am Campus beträgt 50 Minuten. Der Teilnehmer schließt mit dem Verpfleger (derzeit "MenüPartner") einen privatrechtlichen Vertrag und erhält eine Chipkarte , mit der er seine Bestelung einlöst. Bitte beachten Sie hierbei die Bestimmungen des Anbieters! Bestellungen, Veränderungen der persönlichen Daten etc. können über ein Online-Kundenportal angepasst werden.

Ganztagsschule

Das Konzept der Ganztagsschule schließt die Unterrichtung in den Pflichtfächern nach Landesrecht sowie dazu gegebene innerbetrieblich festgelegte Erweiterung (Wahlfächer und Zusatzbudgets) ein. Damit wird der zeitliche Umfang des Unterrichts der Schule gegenüber öffentlich-rechtlich getragenen Schulen erweitert.
Parallel dazu wird vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss eine Betreuung gesichert, innerhalb derer alle Schulaufgaben erledigt werden und für individuelle Förderungen bzw. Erweiterung zum Unterricht die Leistungen der Lernstudios in Anspruch genommen werden können. Ebenso kann eine Teilnahme an Interessengemeinschaften erfolgen oder auch betreute Freizeit zur individuellen Nutzung der Möglichkeiten der Einrichtung stattfinden.

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Praktika

Für die Entwicklung von Vorstellungen zur beruflichen Orientierung sowie der Entwicklung von Kompetenzen werden innerhalb der Ausbildung mindestens 2 mal 14-tägige Praktika in Unternehmen der Region mit schulischen Aufgabenstellungen stattfinden. Die Unternehmen sollen durch die Schüler selbst gefunden werden.

Schulgeld

Das Schulgeld stellt, wie unter Register „Vertragsunterlagen“ dargestellt, einen wesentlichen Teil der Finanzierung des Schulbetriebs dar. Da Schulen in freier Trägerschaft die sächlichen Kosten nicht wie öffentlich-rechtlich getragene Schulen aus Steuereinnahmen finanzieren können, kann auf die regelmäßige Entrichtung von Schulgeld nicht verzichtet werden.
Um keine Sonderungen nach Einkommen zuzulassen, setzt sich der Betrag des monatlichen Schulgelds aus einem Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen Individualbetrag zusammen, der durch Abbuchung eingezogen wird.
Die Angaben zum Einkommen werden bei Abschluss des Vertrags ohne Nachweise zur Kenntnis genommen und der Betrag danach vereinbart. Die ASG behält sich jedoch das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt einen schriftlichen Nachweis zu verlangen.
Das Schulgeld ist über die Dauer der Teilnehme am Bildungsgang nach der folgenden Tabelle fix und wird nur durch die Inflationsrate jährlich erhöht.
Der Sockelbetrag staffelt sich wie folgt:

Sekundarstufe I: monatlich 174,00 € zZgl. Einkommensabhängiger Individualbetrag (vom "positiven Bruttoeinkommen")
Sekundarstufe II
: monatlich 186,00 € zZgl. Einkommensabhängiger Individualbetrag (jeweils vom "positiven Bruttoeinkommen")

Zu Vertragsbeginn fällt eine Aufnahmegebühr von 200 € an.

Lehrbücher werden durch die Schule gestellt. Dafür wird ein jährliches Lernmittelnutzungsentgelt in Höhe von 106 € fällig.

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